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Peepshow
In einer Peepshow tanzte die Frau zur Stimulanz auf einer sich
drehenden Bühne, während die Männer in kleinen Kabinen
rundherum standen und, wenn sie Münzen warfen, der Frau durch
ein Fenster zusehen konnten.
Ein sexueller Kontakt zwischen Freier und Frau war nicht vorgesehen,
in der Regel war Selbstbefriedigung angesagt. Allerdings hatten
einige Läden kleine Separees eingerichtet, in denen die Männer
gegen entsprechendes Entgelt eine Privatshow mit abschließender
Handmassage bekommen konnten. 1981 erklärte das Bundesverwaltungsgericht
die Peepshows für sittenwidrig, denn den dort arbeitenden Frauen
wird eine objekthafte und damit entwürdigende Rolle zugewiesen.
Dass das Gros der Darstellerinnen jedoch freiwillig arbeitete, wurde
geflissentlich übersehen. Heute sind die Peepshows so gut wie
ausgestorben. An ihre Stelle sind Striptease-Bars, Sexkinos oder
Videoshows mit entsprechenden Kabinen getreten, in denen Pornos
gezeigt werden.
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