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Frauenhandel
Frauenhandel ist die übergeordnete Bezeichnung für die
Ausbeutung von Frauen. Diese hat vielerlei Gesichter. Das ursprüngliche
Motiv dagegen ist immer das gleiche, traurigerweise für beide
Seiten: Geld. In der Regel funktioniert Frauenhandel so: Frauen,
die in fremde Länder reisen wollen, weil sie sich dort ein
besseres Leben erhoffen, bezahlen so genannte Schleuser, die sie
in fremde Länder bringen. Dieser Umstand, also die Einreise
ins Zielland, ist meist noch nicht einmal illegal, denn die Frauen
erhalten von ihren Mittelsmännern ein Touristenvisum, das ihnen
einen wenige Monate umfassenden Aufenthalt gewährt. Die Vermittler,
Schlepper oder Schleuser versprechen den Frauen Arbeit im Zielland:
Als Haushaltshilfe, Altenpflegerin, oft auch als Prostituierte.
In den seltensten Fällen werden Frauen darüber getäuscht,
welche Art von Arbeit sie hier erwartet. Das Problem nur: Frauen
aus Nicht-EU-Staaten, und das ist der Großteil der Migrantinnen,
bekommen - Touristenvisum hin, Touristenvisum her - in Deutschland
keine fortdauernde Aufenthaltsgenehmigung. Die ist aber notwendig,
um eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen. Der Traum vom besseren Leben
zerplatzt für die Frauen daher sehr schnell. Gerade diese Rechtlosigkeit,
in der die Frauen sich plötzlich im Zielland befinden, macht
sie anfällig für ausbeuterische Arbeitsverhältnisse,
in die sie Zuhälter, die die Frauen bei ihrer Ankunft in Deutschland
von den Schleusern übernehmen, zwingen. Und so wird aus Frauenhandel
dann häufig Menschenhandel. Der wird von §180b Abs.1 und
§181 des Strafgesetzbuches mit Zwangsprostitution gleich gestellt.
Wichtig: Unter Frauenhandel fällt auch Heiratsvermittlung.
Insbesondere Frauen aus Thailand lassen sich die letzten Jahre vermehrt
verheiraten, bevor sie nach Deutschland reisen, was sowohl für
sie als auch die Zuhälter, meist ihre Ehemänner, den Vorteil
hat, dass sie einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland genießen.
Dies schließt aber nicht aus, dass die Frauen unter Zwang
der Prostitution zugeführt werden. Sofern es den Frauen nicht
gelingt, sich selbst aus dieser Zwangssitutation zu befreien, fällt
selbst bei Razzien in den Bordellen oder Clubs nicht auf, dass sie
eigentlich Opfer von Menschenhandel sind. Denn schließlich
sind sie im Gegensatz zu anderen legal in Deutschland, die Razzien
dienen jedoch dem alleinigen Zweck, illegale Arbeitnehmer ausfindig
zu machen. Jetzt könnte man natürlich sagen, die Frauen
bräuchten sich in dieser Situation doch nur der Polizei gegenüber
öffnen. Aber gerade das fällt den Frauen schwer, haben
die Zuhälter/Ehemänner sie doch perfide an sich gebunden:
Sie drohen mit Scheidung! Denn wer weniger als zwei Jahre verheiratet
ist, der wird gemäß Ausländergesetz, §19 Eigenständiges
Aufenthaltsrecht für Ehegattinnen, abgeschoben. Gerade das
aber wollen die Frauen nicht, sind sie doch nach Deutschland gekommen,
um hier Geld zu verdienen.
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