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Frauenhandel

Frauenhandel ist die übergeordnete Bezeichnung für die Ausbeutung von Frauen. Diese hat vielerlei Gesichter. Das ursprüngliche Motiv dagegen ist immer das gleiche, traurigerweise für beide Seiten: Geld. In der Regel funktioniert Frauenhandel so: Frauen, die in fremde Länder reisen wollen, weil sie sich dort ein besseres Leben erhoffen, bezahlen so genannte Schleuser, die sie in fremde Länder bringen. Dieser Umstand, also die Einreise ins Zielland, ist meist noch nicht einmal illegal, denn die Frauen erhalten von ihren Mittelsmännern ein Touristenvisum, das ihnen einen wenige Monate umfassenden Aufenthalt gewährt. Die Vermittler, Schlepper oder Schleuser versprechen den Frauen Arbeit im Zielland: Als Haushaltshilfe, Altenpflegerin, oft auch als Prostituierte. In den seltensten Fällen werden Frauen darüber getäuscht, welche Art von Arbeit sie hier erwartet. Das Problem nur: Frauen aus Nicht-EU-Staaten, und das ist der Großteil der Migrantinnen, bekommen - Touristenvisum hin, Touristenvisum her - in Deutschland keine fortdauernde Aufenthaltsgenehmigung. Die ist aber notwendig, um eine Arbeitsgenehmigung zu bekommen. Der Traum vom besseren Leben zerplatzt für die Frauen daher sehr schnell. Gerade diese Rechtlosigkeit, in der die Frauen sich plötzlich im Zielland befinden, macht sie anfällig für ausbeuterische Arbeitsverhältnisse, in die sie Zuhälter, die die Frauen bei ihrer Ankunft in Deutschland von den Schleusern übernehmen, zwingen. Und so wird aus Frauenhandel dann häufig Menschenhandel. Der wird von §180b Abs.1 und §181 des Strafgesetzbuches mit Zwangsprostitution gleich gestellt.

Wichtig: Unter Frauenhandel fällt auch Heiratsvermittlung. Insbesondere Frauen aus Thailand lassen sich die letzten Jahre vermehrt verheiraten, bevor sie nach Deutschland reisen, was sowohl für sie als auch die Zuhälter, meist ihre Ehemänner, den Vorteil hat, dass sie einen legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland genießen. Dies schließt aber nicht aus, dass die Frauen unter Zwang der Prostitution zugeführt werden. Sofern es den Frauen nicht gelingt, sich selbst aus dieser Zwangssitutation zu befreien, fällt selbst bei Razzien in den Bordellen oder Clubs nicht auf, dass sie eigentlich Opfer von Menschenhandel sind. Denn schließlich sind sie im Gegensatz zu anderen legal in Deutschland, die Razzien dienen jedoch dem alleinigen Zweck, illegale Arbeitnehmer ausfindig zu machen. Jetzt könnte man natürlich sagen, die Frauen bräuchten sich in dieser Situation doch nur der Polizei gegenüber öffnen. Aber gerade das fällt den Frauen schwer, haben die Zuhälter/Ehemänner sie doch perfide an sich gebunden: Sie drohen mit Scheidung! Denn wer weniger als zwei Jahre verheiratet ist, der wird gemäß Ausländergesetz, §19 Eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegattinnen, abgeschoben. Gerade das aber wollen die Frauen nicht, sind sie doch nach Deutschland gekommen, um hier Geld zu verdienen.

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